Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 154, Gemarkung Karlshuld, Neuburger Straße38


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ferienausschusses, 15.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Ferienausschusses 15.03.2021 ö 6

Beschluss

1.        Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Vorhaben sind folgende Auflagen zu beachten:
  1.    Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2.    Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zur Straße) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.
  3.   Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
  4.   Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Königsmoos) einzuholen.
  5.   Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
  6.   Es wird darauf hingewiesen, dass
- die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende
  Abfuhrstelle zu verbringen sind;
- es sich bei der Straße um die Staatsstraße 2049 handelt (Straßenbaulastträger: Staatliches
  Bauamt Ingolstadt; Straßenverkehrsbehörde: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen).
  1.   Das Gebäude ist an den bestehenden Abwasseranschluss anzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.03.2021 10:10 Uhr