Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 306/28 Tfl., Ludwigstraße 39, durch Sascha Schmidt


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 17.05.2021 ö 4

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  2. Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:
    1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  1. Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes die angrenzende Gemeindestraße um nicht mehr als 0,80 m überragen.
  2. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf der Ludwigstraße ist nicht erlaubt.
  3. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
  4. Während der Bauphase darf der Verkehr auf der angrenzenden Ludwigstraße nicht beeinträchtigt werden.
  5. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der angrenzenden „Ludwigstraße“ entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Gemeindestraße – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
  6. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.
Pro neu geschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.05.2021 14:09 Uhr