Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 2561/1, Gemarkung Grasheim, Oberer Kanal 146


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 17.05.2021 ö 5

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Die Errichtung einer neuen Zufahrt wird unter folgenden Bedingungen zugestimmt:
a)        die genaue Lage, sowie die erforderliche Breite der neuen Zufahrt ist bei einem Ortstermin (Teilnehmer: Bauherr, Vertreter der Gemeinde Karlshuld) festzulegen;
b)        die Zufahrt ist von einer Fachfirma auf Kosten des Bauherrn zu errichten;
c)        bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt
     - zwischen der Straße und dem Geh- und Radweg mit einem bituminösen Belag zu versehen;
     - auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des  
       Baugrundstückes zum Geh- und Radweg) ausreichend zu befestigen und mit einem
       bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen;
d)        eine evtl. notwendige Anhebung der Asphaltdecke des Geh- und Radweges im Bereich der neuen Zufahrt (einschließlich der Angleichung an das Niveau des bestehenden Geh- und Radweges) hat auf Kosten des Bauherrn zu erfolgen;
e)        damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf die angrenzende Straße gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen Straße und dem Baugrundstück eine Entwässerungsrinne mit Granulat und allgemeiner Bauaufsichtlicher Zulassung nach DIBT (z.B. der Fa. Birco, Fa. Funke,.....) einzubauen.
f)        im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen;
g)        Türen und Tore sind so anzubringen, dass sie nicht zum Geh- und Radweg hin öffnen;
h)        evtl. vorhandene Straßenlampen, Straßeneinlaufgullis, Stromkästen und Telefonmasten sind auf Kosten des Bauherrn zu versetzen.
3.        Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
4.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.
5.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg  ist nicht erlaubt.
6.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
7.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
8.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
9.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
10.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.05.2021 14:09 Uhr