Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 112/4, Gemarkung Karlshuld, Obere Achstraße 7
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 31.01.2022
Beratungsreihenfolge
Beschluss
- Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
- Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
- Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
- Die Errichtung einer neuen Zufahrt wird unter folgenden Bedingungen zugestimmt:
- bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt
- zwischen der Straße und dem Geh- und Radweg mit einem bituminösen Belag zu versehen;
- auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des
Baugrundstückes zum Geh- und Radweg) ausreichend zu befestigen und mit einem
bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen;
- damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Geh-/Radweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen dem Geh-/ Radweg und dem Baugrundstück eine Regenrinne (ACO-Drain-Rinne oder Ähnliches) einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen;
- im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrund-stückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen;
- Türen und Tore sind so anzubringen, dass sie nicht zur Straße hin öffnen;
- evtl. vorhandene Straßenlampen, Straßeneinlaufgullis, Stromkästen und Telefonmasten sind auf Kosten des Bauherrn zu versetzen.
- Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
- Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwi-schenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.
- Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
- Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
- Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.02.2022 14:31 Uhr