Einfacher Bebauungsplan "Schrobenhausener Straße" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung er Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB - Billigungs- und Satzungsbeschluß


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.06.2022 ö 5

Beschluss

  1. Den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange kann nach Maßgabe der Beschlussvorschläge gefolgt werden. 
  2. Den eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen der Öffentlichkeit kann nach Maßgabe der Beschlussvorschläge gefolgt werden.
  3. Der Gemeinderat beschließt den Einfachen Bebauungsplan „Schrobenhausener Straße“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 20.06.2022 als Satzung.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausfertigung des Bebauungsplans herzustellen und den Satzungsbeschluss ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.11.2022 13:31 Uhr