1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
- Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten,
Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/
Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
- Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt zum Baugrundstück auf eine
Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze „Zufahrt zum Baugrundstück / Geh- u. Radweg“) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu
versehen, soweit dies noch nicht geschehen ist.
- Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des
Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.
- Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
- Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den
Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang
(Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist
zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes
Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 109, 86669 Königsmoos) einzuholen.
- Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und
Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg
und der Straße) ist nicht erlaubt.
- Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu
achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
- Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt
werden.
- Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am
angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die
von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges –
gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese
geänderten Verhältnisse liegt.
- Es wird darauf hingewiesen, dass
- es sich bei der Straße um die Staatsstraße 2049 handelt;
- die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu
erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.