Neubau eines Dreifamilienhauses mit Doppelgarage und Fertiggaragen auf dem Grundstück Fl.Nr. 184, Gemarkung Karlshuld, Karl-Theodor-Straße 1a


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 17.04.2023 ö 5

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2. Die Errichtung einer neuen Zufahrt wird unter folgenden Bedingungen zugestimmt:
    1. die Zufahrt ist von einer Fachfirma auf Kosten des Bauherrn zu errichten;
    2. bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt
- auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des   
  Baugrundstückes zum Geh- und Radweg) ausreichend zu befestigen und mit einem 
  bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen;
    1. eine evtl. notwendige Anhebung der Asphaltdecke des Gehweges im Bereich der neuen Zufahrt (einschließlich der Angleichung an das Niveau des bestehenden Gehweges) hat auf Kosten des Bauherrn zu erfolgen;
    2. damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Gehweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen dem Gehweg und dem Baugrundstück eine Regenrinne (ACO-Drain-Rinne oder Ähnliches) einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen;
    3. im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Gehweg um nicht mehr als 0,80 m überragen;
    4. Türen und Tore sind so anzubringen, dass sie nicht zum Gehweg hin öffnen;
    5. evtl. vorhandene Straßenlampen, Straßeneinlaufgullis, Stromkästen und Telefonmasten sind auf Kosten des Bauherrn zu versetzen.
  1. Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
  2. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwi-schenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.
  3. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf dem Gehweg ist nicht erlaubt.
  4. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Gehweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
  5. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Gehweg nicht beeinträchtigt werden.
  6. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Gehweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Gehweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
  7. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.05.2023 12:01 Uhr