Donaumoosvolksfest 2023
- Beschlussfassung über ein öffentliches Alkoholverbot in der Zeit des Donaumoosvolksfestes vom 26.04.2023 bis 01.05.2023 im Bereich der Schul- und Kindergartenstraße in Karlshuld
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 27.03.2023
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Die Gemeinde Karlshuld erlässt folgende
Allgemeinverfügung
- Während des traditionellen Donaumoosvolksfestes, das in der Zeit vom 26.04.2023 bis 30.04.2023 stattfindet, ist es vom 26.04.2023, 12:00 Uhr bis 01.05.2023, 06:00 Uhr verboten, auf den im beiliegenden Lageplan rot gekennzeichneten Flächen im Bereich der Kindergartenstraße und Schulstraße alkoholische Getränke zu konsumieren, mitzuführen oder mitzubringen. Der beiliegende Lageplan ist Bestandteil der Allgemeinverfügung.
- Beim Konsumieren, Mitführen oder Mitbringen von alkoholischen Getränken kann der Zutritt zu dem Geltungsbereich dieser Allgemeinverfügung verweigert oder ein Platzverweis für den Aufenthalt in diesem Gebiet ausgesprochen werden.
- Den Anweisungen von Dienstkräften der Polizei, von gemeindlichen Bediensteten sowie von durch die Gemeinde Karlshuld hierzu ermächtigten Personen, die sich auf Verlangen als solche auszuweisen haben, ist Folge zu leisten.
- Für den Fall des Verstoßes gegen eines der Verbote der Ziffern 1, 2 oder 3 wird ein Zwangsgeld in Höhe von 250,00 € fällig.
- Die sofortige Vollziehung der Ziffer 1 bis 3 der Allgemeinverfügung wird angeordnet.
- Für diese Allgemeinverfügung werden keine Kosten erhoben.
- Diese Allgemeinverfügung tritt am 26.04.2023 um 0:00 Uhr in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.10.2023 13:42 Uhr