Donaumoosvolksfest 2023 - Beschlussfassung über ein öffentliches Alkoholverbot in der Zeit des Donaumoosvolksfestes vom 26.04.2023 bis 01.05.2023 im Bereich der Schul- und Kindergartenstraße in Karlshuld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 27.03.2023 ö beschließend 16

Beschluss

Die Gemeinde Karlshuld erlässt folgende

Allgemeinverfügung

  1. Während des traditionellen Donaumoosvolksfestes, das in der Zeit vom 26.04.2023 bis 30.04.2023 stattfindet, ist es vom 26.04.2023, 12:00 Uhr bis 01.05.2023, 06:00 Uhr verboten, auf den im beiliegenden Lageplan rot gekennzeichneten Flächen im Bereich der Kindergartenstraße und Schulstraße alkoholische Getränke zu konsumieren, mitzuführen oder mitzubringen. Der beiliegende Lageplan ist Bestandteil der Allgemeinverfügung. 

  1. Beim Konsumieren, Mitführen oder Mitbringen von alkoholischen Getränken kann der Zutritt zu dem Geltungsbereich dieser Allgemeinverfügung verweigert oder ein Platzverweis für den Aufenthalt in diesem Gebiet ausgesprochen werden.

  1. Den Anweisungen von Dienstkräften der Polizei, von gemeindlichen Bediensteten sowie von durch die Gemeinde Karlshuld hierzu ermächtigten Personen, die sich auf Verlangen als solche auszuweisen haben, ist Folge zu leisten.

  1. Für den Fall des Verstoßes gegen eines der Verbote der Ziffern 1, 2 oder 3 wird ein Zwangsgeld in Höhe von 250,00 € fällig.

  1. Die sofortige Vollziehung der Ziffer 1 bis 3 der Allgemeinverfügung wird angeordnet.

  2. Für diese Allgemeinverfügung werden keine Kosten erhoben.

  3. Diese Allgemeinverfügung tritt am 26.04.2023 um 0:00 Uhr in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.10.2023 13:42 Uhr