Neubau eines Einfamilienhauses mit Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 310/2, Gemarkung Karlshuld, Untere Achstr. 54b


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2024 ö 2

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt., soweit die Festsetzungen des Einfachen Bebauungsplanes der Gemeinde Karlshuld eingehalten werden.
  2. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2. Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
  3. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.
  4. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf der Unteren Achstraße ist nicht erlaubt.
  5. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
  6. Während der Bauphase darf der Verkehr auf der Unteren Achstraße nicht beeinträchtigt werden.
  7. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Unteren Achstraße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Straße – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
  8. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
  9. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.04.2024 10:51 Uhr