Nahversorgungszentrum Karlshuld - Aufstellungsbeschluß


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2024 ö 6

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt, den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans für die Grundstücke Flst. Nr.  149/4 (TF), 150 (TF), 150/7, 150/9, 151, 151/34 und 154/4, alle Gmkg. Karlshuld zu ändern. Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst eine Fläche von etwa 24.469 m².

Im aktuellen Flächennutzungsplan wird das Plangebiet als geplante Wohnbaufläche dargestellt. Um die beabsichtigte Nutzung als Nahversorgungszentrum zu ermöglichen, beschließt der Gemeinderat die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB in eine Sonderbaufläche.

Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

Mit der Ausarbeitung der Planung wird das Planungsbüro TB MARKERT Stadtplaner * Landschaftsarchitekt PartG mbB, Nürnberg durch die Gemeinde Karlshuld beauftragt.

Der Änderungsbeschluss ist durch die Gemeindeverwaltung ortsüblich bekannt zu machen.


  1. Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan. 
Erfordernis und Ziel der Planung sind die Ausweisung von Einzelhandelsflächen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke Flst.-Nrn. 151, 151/34 und 154/4, alle Gmkg. Karlshuld mit einer Fläche von insgesamt etwa 18.896 m². Entsprechend der geplanten Nutzung soll ein Sonstiges Sondergebiet für den großflächigen Einzelhandel mit ergänzender Wohnnutzung festgesetzt werden. 
Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Mit der Ausarbeitung der Planung wird das Planungsbüro TB Markert Stadtplaner*Landschaftsarchitekt PartG mbB, Nürnberg durch die Gemeinde Karlshuld beauftragt. Der Aufstellungsbeschluss ist durch die Gemeindeverwaltung ortsüblich bekannt zu machen. 
Es ist eine Vereinbarung zur Kostentragung des Verfahrens zwischen der Karl Lederer OHG und der Gemeinde Karlshuld zu schließen.

  1. Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan. 
Erfordernis und Ziel der Planung sind die Steuerung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke Flst.-Nrn. 149/4 (TF), 150 (TF), 150/7, 150/9, alle Gmkg. Karlshuld mit einer Fläche von insgesamt etwa 5.573 m². 
Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Mit der Ausarbeitung der Planung wird das Planungsbüro TB Markert Stadtplaner*Landschaftsarchitekt PartG mbB, Nürnberg durch die Gemeinde Karlshuld beauftragt. Der Aufstellungsbeschluss ist durch die Gemeindeverwaltung ortsüblich bekannt zu machen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.10.2024 10:46 Uhr