Errichtung einer zweiten und dritten Wohneinheit in einem bestehenden Wohnhaus mit Keller- und Wintergartenerweiterung und Nutzungsänderung des Metzgerladens mit Nebenräumen zur privaten Nutzung auf dem Grundstück Fl.Nr. 490/1, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Str. 160a


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 02.09.2024 ö 3

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Eine Befreiung zur Überschreitung der GRZ und GFZ wird erteilt.

3.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

  1. Pro neu geschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen. 

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.10.2024 10:45 Uhr