Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 152, Gemarkung Grasheim, Oberer Kanal 122a


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.03.2024 ö 3

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  2. Einer Befreiung vom Höhenbezugspunkt in Bezug auf die Garage wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 
  3. Der Überschreitung der zulässigen Grundfläche wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
  4. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.
  3. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
  4. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
  5. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
  6. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.04.2024 13:24 Uhr