Haushaltssatzung der Gemeinde Karlshuld für das Jahr 2025
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 14.04.2025
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Karlshuld folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 14.736.043 €
und im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 9.100.893 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 892.000 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
- für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 350 v.H.
- für die Grundstücke (B) 250 v.H.
- Gewerbesteuer 350 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.05.2025 10:18 Uhr