Anbau eines Wintergartens an das bestehende Wohnhaus "Bürgermeister-Geier-Straße 45" (Fl.Nr. 322/9 Gemarkung Karlshuld)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 25.06.2013
Beratungsreihenfolge
Beschluss
1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Für die o.g. Überschreitung der Baugrenze um 1,15
m wird das gemeindliche Einvernehmen zur Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
3. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf der Erschließungsstraße und auf den Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.
3. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße und des Geh-/Radweges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
4. Während der Bauphase darf der Verkehr auf der Straße und auf dem angrenzenden Geh- / Radweg nicht beeinträchtigt werden.
5. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg und an der Bürgermeister-Geier-Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Straße und des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.08.2013 11:20 Uhr