Kommunalwahlen 2014 - Rechtsstellung des Ersten Bürgermeisters
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 10.09.2013
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 10.09.2013 | ö | 9 |
Beschluss
1. Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Karlshuld soll weiterhin Beamter auf Zeit (berufsmäßiger Bürgermeister) sein.
2. Eine Satzung über die Rechtsstellung des Ersten Bürgermeisters nach Art. 34 Abs. 2 Satz 1 GO), wonach der Erste Bürgermeister der Gemeinde Karlshuld ab dem 01.05.2014 Ehrenbeamter (ehrenamtlicher Bürgermeister) sein soll, ist nicht zu erlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.09.2013 08:02 Uhr