Kommunalwahlen 2014 - Rechtsstellung des Ersten Bürgermeisters


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.09.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 10.09.2013 ö 9

Beschluss

1.        Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Karlshuld soll weiterhin Beamter auf Zeit (berufsmäßiger Bürgermeister) sein.
2.        Eine Satzung über die Rechtsstellung des Ersten Bürgermeisters nach Art. 34 Abs. 2 Satz 1 GO), wonach der Erste Bürgermeister der Gemeinde Karlshuld ab dem 01.05.2014 Ehrenbeamter (ehrenamtlicher Bürgermeister) sein soll, ist nicht zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.09.2013 08:02 Uhr