Anhörung für die gehobene Erlaubnis nach § 68 WHG; Planfeststellung für den Kiesabbau auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1462, 1463, 1465/3, 1465, 1466, 1467(Tf), 1468, 1470, 1471, 1472, 1473/3, 1473, 1473/4, 1473/5, 1473/6, 1473/7 und 1474 der Gemarkung Lichtenau, Gemeinde Weichering durch die Donaumoos Kies GmbH & Co. KG - Stellungnahme der Gemeinde


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.02.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.02.2014 ö 3

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem geplanten Kiesabbau der Donaumoos Kies GmbH nicht zu.

I.        Der Abbau ist aus der Sicht der Gemeinde mit einem Abbaufortschritt von ca. 2,6 ha pro Jahr zu groß und sollte auf höchstens 1,5 ha, wie bei allen anderen Kiesabbauflächen im Gemeindebereich reduziert werden.
II.        Die Lagerstätten des Oberbodens entlang der Staatsstraße 2049 verunstalten zudem das Donaumoos typische Landschaftsbild mit der freien Sicht über das flache Moos. Aufgrund der langen Lagerzeiten entwickelt sich auf den Flächen ein naturnaher Raum, der Donaumoos untypisch ist.

III.        Bereits zur 23. Fortschreibung des Regionalplanes hat die Gemeinde Karlshuld ausführlich zu den geplanten Kiesabbauflächen auf Karlshulder und der angrenzenden Weicheringer Flur wie folgt Stellung genommen:

1.        In und um das Gemeindegebiet von Karlshuld sind bereits große Kiesabbauflächen positiv planfestgestellt (Schimmer, Rathei, Kempe, DMK).

2.        Der örtlichen Landwirtschaft wird Arbeitsfläche mit guter Qualität entzogen. 

3.        Erhaltung der Flächen für die Nachkommen der Landwirte.

4.        Hohe Verkehrsbelastung auf den Straßen der Gemeinde Karlshuld und hohe Verkehrsbelästigung der Bevölkerung während der Phase des Kiesabbaus.

5.        Die geplante Neuausweisung der Vorranggebiete „Ki 107“ und „Ki 108“ mit insgesamt   102 ha ist fast 1½ x so groß, als die im Regionalplan bisher als Vorranggebiet dargestellte Fläche „Ki 7“. Die Neuausweisung ist überdimensioniert.

6.        Die neu geplanten Vorranggebiete rücken zu nah an die vorhandene Wohnbebauung an der „Ingolstädter Straße“ heran.

7.        Ziel der Raumordnung ist für den Bereich der Gemeinde Karlshuld eine Rekultivierung der dann ausgebeuteten Flächen für eine intensive Erholung, insbesondere zum Wassersport und Baden. Durch diese Nachfolgenutzung ist im Bereich der vorhandenen Wohnbebauung mit hohen Lärmbelästigungen zu rechnen (nicht nur durch die Wassersportler und Badegäste, sondern auch durch den an- und abfahrenden Verkehr).

8.        Desweiteren ist - aus der bisherigen Erfahrung mit bereits vorhandenen Kiesweihern im Gemeindegebiet von Karlshuld - mit enormen Verkehrsproblemen (z.B. durch parkende Autos von Badegästen / Wassersportlern auf der Straße, dem Geh-/Radweg und auf Feldwegen) sowie mit Beschwerden von Grundstückseigentümern (wegen unrechtmäßigen Parkens von Fahrzeugen auf angrenzenden Grundstücken) zu rechnen.

9.        In westlicher Richtung an die geplante Vorrangfläche „Ki 108“ grenzen landwirt-schaftliche Grundstücke an, die bei Regenfällen sehr schnell vernässen. Es wird befürchtet, dass diese durch das Heranrücken der Seenlandschaft noch mehr vernässen und dann von Landwirten gar nicht mehr zu bewirtschaften sind. 

10.        Nach Ausbeutung der Vorranggebiete „Ki 7“, „Ki 107“ und „Ki 108“, sowie der angrenzenden nassen und ab Herbst meistens überschwemmten Felder würde eine Seenlandschaft bis zur Weidenstraße entstehen, die zusammen weit mehr als 200 ha betragen würde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.06.2014 08:53 Uhr