Antrag auf Neubau einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 312/11 Gemarkung Karlshuld (Maurus-Gerle-Straße 13)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 10.03.2014
Beratungsreihenfolge
Beschluss
- Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Für folgende Abweichungen wird das gemeindliche Einvernehmen für die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Karl-von-Eckart-Straße II“ erteilt:
- Dachform und Dachneigung (Dachform: Pultdach; Dachneigung 6 Grad)
- Überschreitung der Wandhöhe auf der Nord-Ost-Seite um 20 cm
- Überschreitung der zulässigen Grenzbebauung auf der Nord-Ost-Seite um 2,30 m
3. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen und Hinweise zu beachten:
- Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach- und Regendwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
- Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Gehweg und der Straße ist nicht erlaubt.
- Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Gehweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
- Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Gehweg und der Erschließungsstraße „Maurus-Gerle-Straße“ nicht beeinträchtigt werden.
- Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnah-me an der Erschließungsanlage „Maurus-Gerle-Straße“ (Gehweg/Straße) entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld - als Straßenbaulastträger der Erschließungsanlage „Maurus-Gerle-Straße“ - gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.06.2014 09:34 Uhr