Festsetzung der Entschädigung für die ehrenamtlichen weiteren Bürgermeister


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.05.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2014 ö beschließend 4

Beschluss

1.        Der Gemeinderat von Karlshuld beschließt, die monatliche Entschädigung für den Zweiten Bürgermeister auf 250,00 € und für den Dritten Bürgermeister auf 150,00 €  festzusetzen.
       
2.        Die Entschädigung für die Vertretung des Ersten Bürgermeister wird wie folgt festgesetzt:

In der Zeit, in welcher der Zweite bzw. der Dritte Bürgermeister den Ersten Bürgermeister Karl Seitle vertreten, erhalten sie für die ersten zehn Arbeitstage pro Vertretungstag eine Entschädigung von 60,00 €. Dauert die Vertretungszeit ununterbrochen länger als 10 Arbeitstage, so erhalten sie ab dem 11. Vertretungstag eine tägliche Entschädigung von 80,00 €. Wird der Vertretungszeitraum auch nur an einem Tag durch die Anwesenheit des Ersten Bürgermeisters unterbrochen, so beginnt die Berechnung von Neuem.

Die festgesetzte Entschädigung unter Punkt 1 und 2 nimmt nicht an der dynamischen Erhöhung teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.05.2014 08:27 Uhr