Aufstockung der bestehenden Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 440/1, Gemarkung Karlshuld in Kleinhohenried 7


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.05.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2014 ö 11.2

Beschluss

1.        Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

1.        Das anfallende Dach-/Regenwasser ist auf dem Baugrundstück zu versickern.


2.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf der Straße und auf dem Geh-/Radweg, sowie im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.

3.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße und des Geh-/Radweges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

4.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf der Straße und dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

5.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der angrenzenden Straße bzw. dem Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatz- ansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Straße und des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.05.2014 08:27 Uhr