Satzung zur 1. Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Karlshuld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.09.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 09.09.2014 ö beschließend 6

Beschluss

Aufgrund von Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO, BayRS 2020-1-1-I) und Art. 1, 2 Abs. 1 und 8 des Kommunalabgabengesetzes – KAG – (BayRS 2024-1-I) erlässt die Gemeinde Karlshuld folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Karlshuld:


§ 1


In die Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Karlshuld wird folgender § 2 a neu eingefügt:

§ 2 a

  1. Die Benutzungsgebühr (Elternbeitrag) beträgt für die Hortbetreuung von Schulkindern im Kindergarten monatlich bei einer durchschnittlich täglichen Buchungszeit

a)                        von mehr als 1 Stunden bis zu 2 Stunden :        45,00 €

               b)                von mehr als 2 Stunden bis zu 3 Stunden :        50,00 €

               c)                von mehr als 3 Stunden bis zu 4 Stunden :        55,00 €


  1.   Ein Spielgeld wird nicht erhoben.

  1.   Bei vorübergehender Abwesenheit des Kindes (z.B. wegen Krankheit, Teilnahme an der Urlaubsreise der Eltern, usw.) ist die Gebühr (Elternbeitrag) weiter zu entrichten. Eine Gebührenerstattung erfolgt nicht.

4.                Die volle monatliche Gebühr (Elternbeitrag) ist auch dann zu zahlen, wenn die Aufnahme eines Kindes während eines begonnenen Monats erfolgt oder wenn ein Kind während des Monats austritt.

5.                Der Ferienmonat August bleibt gebührenfrei.


§ 2


Diese Satzungsänderung tritt am 10. September 2014 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.10.2014 10:32 Uhr