Umbau eines bestehenden Zweifamilienhauses und Erweiterung einer Garage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 11/2 und 11/6, Gemarkung Karlshuld, Hauptstraße 98 und 98a, 86668 Karlshuld,


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.09.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 23.09.2014 ö 3.1

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

1.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.
2.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
3.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
4.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.10.2014 08:18 Uhr