Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten als Anbau an das bestehende Wohnhaus "Kleinhohenried 30", Umbau des Dachgeschosses am Wohnhaus "Kleinhohenried 30" zu einer Wohneinheit, sowie Neubau von 6 Garagen und Errichtung von 12 Kfz-Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 456/3 Gemarkung Karlshuld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.09.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 23.09.2014 ö beschließend 3.2

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

1.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.
2.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
3.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
4.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.10.2014 08:18 Uhr