Anbau von zwei Kinderzimmern an ein bestehendes Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 132/6, Gemarkung Karlshuld, Obere Achstraße 30a, 86668 Karlshuld
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 21.10.2014
Beratungsreihenfolge
Beschluss
1. Dem B
auvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist auf dem Baugrundstück zu versickern.
2. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf der Gemeindestraße bzw. dem Straßenbankett ist nicht erlaubt.
3. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der „Oberen Achstraße“ zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
4. Während der Bauphase darf der Verkehr auf der angrenzenden Straße nicht beeinträchtigt werden.
5. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der angrenzenden Gemeindestraße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Oberen Achstraße – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.11.2014 07:47 Uhr