Neubau eines Vierfamilienhauses mit 5 Fertiggaragen und 4 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 260/17, Gemarkung Karlshuld, Neuburger Straße 111 c, 86668 Karlshuld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.11.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.11.2014 ö 3.1

Beschluss

1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Einfachen Bebauungsplanes für die Zulässigkeit von mehr als zwei Wohneinheiten in der sogenannten „zweiten Reihe“ wird erteilt.
3. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

2.        Die bestehende Abwasser-Leitung ist zu beachten (siehe beiliegenden Lageplan); sie darf nicht überbaut werden.

3.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.

4.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien ist weder auf dem Geh- und Radweg entlang der Hauptstraße, noch auf der Staatsstraße 2043 (Hauptstraße) bzw. der Kreisstraße ND 15 (Unterer Kanal) erlaubt.

5.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh- und Radweges und der Straßen zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

6.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem Geh-/Radweg und den beiden Straßen nicht beeinträchtigt werden.

7.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am Geh-/ Radweg entlang der Hauptstraße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

8.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

9.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.12.2014 07:51 Uhr