Brandschutztechnische Ertüchtigung des Pfarr- und Jugendheimes mit Errichtung einer behindertengerechten Rampe auf dem Grundstück Fl.Nr. 224, Gemarkung Karlshuld, Hauptstraße 67, 86668 Karlshuld
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 18.11.2014
Beratungsreihenfolge
Beschluss
1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.
2. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien ist weder auf dem Geh- und Radweg entlang der Hauptstraße, noch auf der Staatsstraße 2043 (Hauptstraße) erlaubt.
3. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh- und Radweges und der Straßen zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
4. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem Geh-/Radweg und der Straße nicht beeinträchtigt werden.
5. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am Geh-/ Radweg entlang der Hauptstraße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.12.2014 07:51 Uhr