Neubau eines Bienenhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 457/59, Gemarkung Karlshuld, Kleinhohenried 108, 86668 Karlshuld
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 24.02.2015
Beratungsreihenfolge
Beschluss
1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist auf dem Baugrundstück zu versickern.
2. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.
3. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf der Straße ist nicht erlaubt.
4. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
5. Während der Bauphase darf der Verkehr auf der angrenzenden Straße nicht beeinträchtigt werden.
6. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der angrenzenden Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Straße in Kleinhohenried – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 31.03.2015 13:59 Uhr