Neubau eines Carports und Fertiggaragen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1874/8, Gemarkung Karlshuld, Kreuzweg 6a, 86668 Karlshuld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.04.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 21.04.2015 ö 2.2

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Für das Bauvorhaben wird die Zustimmung zu einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
3.        Durch das Bauvorhaben sind die Auflagen / Hinweise zu beachten:

1.        Das anfallende Dach-/Regenwasser ist auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Bis zur Bezugsfertigstellung des Gebäudes ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.
3.        Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf die angrenzende Straße bzw. den Geh-/ Radweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen der Straße / dem Geh-/ Radweg  und dem Baugrundstück eine Regenrinne einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.
4.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld einzuholen.
5.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
6.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
7.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg bzw. der Gemeindestraße „Am Kreuzweg“ entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges und der Straße – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaß nahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 13.05.2015 08:25 Uhr