Satzung zur 10. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Karlshuld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.05.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 12.05.2015 ö beschließend 4

Beschluss

Aufgrund der Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO – (BayRS 2020-1-1-I) und Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes – KAG – (BayRS 2024-1-I) erlässt die Gemeinde Karlshuld folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) vom 20.03.1992:


§ 1

§ 10 Absatz 1 (Einleitungsgebühr) erhält folgende neue Fassung:

(1)        Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen  Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt 2,00 € pro Kubikmeter Abwasser.



§ 2

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Juli 2015 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 17.06.2015 08:32 Uhr