Neubau einer Dachgaube auf dem Grundstück Fl.Nr. 154/6, Gemarkung Karlshuld, Bürgermeister-Geier-Straße 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.06.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.06.2015 ö 2.7

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Für die geplante Dachgaube wird das gemeindliche Einvernehmen für eine Befreiung zur Überschreitung der zulässigen Dachgaubenbreite und der Traufhöhe von der Dachgaubensatzung der Gemeinde Karlshuld erteilt.

3.        Mit dem Bauvorhaben sind folgende Auflagen zu beachten:

1.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Gehweg und der Straße ist nicht erlaubt.
2.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Gehweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
3.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Gehweg und der Straße nicht beeinträchtigt werden.
4.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Gehweg und der Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Gehweges und der Straße  – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 27.07.2015 13:39 Uhr