Geplanter Standort für die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses für die FFW Karlshuld
- Stellungnahme des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 16.06.2015
Beratungsreihenfolge
Beschluss
1. Mit der vom Ersten Bürgermeister Karl Seitle vorgeschlagenen Vorgehensweise besteht Einverständnis.
2. Der Katholischen Pfarrpfründestiftung „St. Ludwig“ ist folgender Grundstückstausch vorzuschlagen:
Die Gemeinde Karlshuld erwirbt von der Kath. Pfarrpfründestiftung „St. Ludwig“ Karlshuld für die Errichtung einer 7 m breiten Zufahrt auf dem nordwestlichen Teil des Grundstückes Fl.Nr. 223/4, Gemarkung Karlshuld eine Fläche von ca. 375 m² (Länge des Grundstückes: 53,59 m; Breite: 7 m).
Die Kath. Pfarrpfründestiftung „St. Ludwig“ Karlshuld erhält im flächengleichen Tausch:
a) Die Fläche des asphaltierten Zugangs zur Kirche auf dem gemeindlichen Grundstück Fl.Nr. 223, Gemarkung Karlshuld (ca. 260 m² aus dem südöstlichen Bereich des gemeindlichen Grundstückes Fl.Nr. 223, Gemarkung Karlshuld; Länge des Grundstückes: 54,02 m; Breite: 6,04 m am Geh-/Radweg bzw. 3,60 m im Bereich der Kirchentreppe). Diese Fläche könnte dem Grundstück Fl.Nr. 224 Gemarkung Karlshuld (Eigentümer: Kath. Pfarrpfründestiftung „St. Ludwig“ Karlshuld) hinzugemessen werden.
b) Ca. 115 m² aus dem nordwestlichen Teil des gemeindlichen Grundstückes Fl.Nr. 223, Gemarkung Karlshuld (Länge: 35,14 m; Breite: ca. 4,08 m); diese Fläche könnte dem Grundstück Fl.Nr. 223/4, Gemarkung Karlshuld (Eigentümer: Kath. Pfarrpfründestiftung „St. Ludwig“ Karlshuld) hinzugemessen werden.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 27.07.2015 13:39 Uhr