Neuerrichtung eines landwirtschaftlichen Gebäudes als Ersatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 270/2, Gemarkung Karlshuld, Unterer Kanal 40, 86668 Karlshuld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.09.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2015 ö 3.10

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

2.        Für das Bauvorhaben ist die bestehende Zufahrt zu nutzen.
3.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 30.09.2015 09:31 Uhr