Neubau eienr Kartoffellager und -sortierhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 232, Gemarkung Karlshuld, Hauptstr. 91
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 01.12.2015
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 01.12.2015 | ö | 2.1 |
Beschluss
1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:
1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2. Für das Bauvorhaben ist die bestehende Zufahrt zu nutzen.
3. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 16.12.2015 07:56 Uhr