Errichtung eines Holzstadels als Ersatzgebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 99/2, Gemarkung Grasheim, Schrobenhausener Straße 32, durch Herrn und Frau Reinhard und Brigitte Schläfer, Schrobenhausener Str. 34, 86668 Karlshuld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.09.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.09.2016 ö 2.8

Beschluss

1. Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
a)        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

b)        Mit dem Aushub ist auch mit der Wasserhaltung zu beginnen.

c)        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Königsmoos) einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 13.10.2016 09:41 Uhr