Neubau eines Einfamilienhauses mit Dreifachgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 275/7, Gemarkung Karlshuld, Unterer Kanal 39
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 16.05.2017
Beratungsreihenfolge
Beschluss
- Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
- Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
- Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
- Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
- Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die
Genehmigung des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.
- Das Abstellen von Baumaterialien und Baufahrzeugen auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.
- Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
- Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am Geh-/ Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
- Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
- Es wird darauf hingewiesen, dass
- die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind;
- es sich bei der Straße um eine Kreisstraße (ND 15) handelt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 21.06.2017 14:30 Uhr