Anbau eines Gebäudes zur Hundezucht auf dem Grundstück Fl.Nr. 108/1, Gemarkung Grasheim, Schrobenhausener Str. 70


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.05.2017 ö 2.2

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:
       
  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Außerdem ist es verboten, das Abwasser aus einer Tierhaltung in die gemeindliche Entwässerungseinrichtung einzuleiten (§ 15 Abs. 2 Nr. 8 der Satzung für die öffentliche Entwässerungssatzung der Gemeinde Karlshuld – EWS – vom 17.09.2015).

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 21.06.2017 14:30 Uhr