Grundstücksaufschüttung und Errichtung von Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1877/38, Gemarkung Karlshuld, Am Kreuzweg 16
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 16.05.2017
Beratungsreihenfolge
Beschluss
- Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
- Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
- Das anfallende Dach-/Regenwasser ist auf dem Baugrundstück zu versichern.
- Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzende(n) Straße bzw. Geh-/ Radweg gelangen kann, ist auf dem Baugrundstück (im Bereich der Zufahrt zwischen der Straße bzw. dem Geh-/Radweg und dem Baugrundstück) eine Regenrinne einzubauen.
- Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße bzw. des Geh-/Radweges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
- Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
- Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg bzw. der Gemeindestraße „Am Kreuzweg“ entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges und der Straße – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 21.06.2017 14:30 Uhr