Umbau und Sanierung des Pfarrhauses St. Ludwig auf dem Grundstück Fl.Nr. 224, Gemarkung Karlshuld, Hauptstr. 67, 86668 Karlshuld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 19.09.2017 ö 2.1

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh- und Radweg ist nicht erlaubt.
  2. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh- und Radweges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
  3. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem Geh- und Radweg nicht beeinträchtigt werden.
  4. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an dem Geh- und Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
  5. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
  6. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 06.10.2017 07:48 Uhr