Nutzungsänderung einer gewerblichen Halle zur Kfz-Werkstatt auf dem Grundstück Fl.Nr. 332/5, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Str. 43
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 14.11.2017
Beratungsreihenfolge
Beschluss
1. Zum Antrag auf Nutzungsänderung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Durch das Vorhaben sind folgende Auflagen zu beachten:
- Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
- Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.
- Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
- Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
- Die Anzahl der für die Kfz-Werkstatt erforderlichen Kfz-Stellplätze sind durch das Bauamt beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen festzusetzen. Die immissionsschutzrechtlichen Auflagen sind vom Bauamt im Rahmen
der baurechtlichen Prüfung festzusetzen und zu kontrollieren.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 06.12.2017 08:20 Uhr