Nutzungsänderung einer gewerblichen Halle zur Kfz-Werkstatt auf dem Grundstück Fl.Nr. 332/5, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Str. 43


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2017 ö 2.2

Beschluss

1.        Zum Antrag auf Nutzungsänderung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Durch das Vorhaben sind folgende Auflagen zu beachten:


  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

  1. Die Anzahl der für die Kfz-Werkstatt erforderlichen Kfz-Stellplätze sind durch das Bauamt beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen festzusetzen. Die immissionsschutzrechtlichen Auflagen sind vom Bauamt im Rahmen der baurechtlichen Prüfung festzusetzen und zu kontrollieren.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 06.12.2017 08:20 Uhr