Neubau einer Kartoffellagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 2564/3, Gemarkung Grasheim, Schrobenhausener Straße 132, 86668 Karlshuld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2017 ö 2.3

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
  1. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
  3. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 20.12.2017 08:05 Uhr