Anbau an ein bestehendes Wohnhaus zur Wohnraumerweiterung auf dem Grundstück Fl.Nrn. 1658/1 und 1658/5, Geamrkung Karlshuld, Jägersbühl 24, 86668 Karlshuld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2018 ö 2.3

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Die Errichtung einer neuen Zufahrt wird unter folgenden Bedingungen zugestimmt:
  1. die genaue Lage, sowie die erforderliche Breite der neuen Zufahrt ist bei einem Ortstermin (Teilnehmer: Bauherr, Vertreter der Gemeinde Karlshuld) festzulegen;
  2. die Zufahrt ist von einer Fachfirma auf Kosten des Bauherrn zu errichten;
  3. bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt
       - zwischen der Straße und dem Baugrundstück mit einem bituminösen Belag zu versehen;
       - auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des  
         Baugrundstückes) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen  
         Belag zu versehen;
  1. damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf die angrenzende Straße gelangen kann, ist 
im Bereich der Zufahrt zwischen der Straße und dem Baugrundstück eine Regenrinne (ACO-Drain-Rinne oder Ähnliches) einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen;
  1.   im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes
      die angrenzende Straße um nicht mehr als 0,80 m überragen;
  1. Türen und Tore sind so anzubringen, dass sie nicht zur Straße hin öffnen;
  2. evtl. vorhandene Straßenlampen, Straßeneinlaufgullis, Stromkästen und Telefonmasten sind auf Kosten des Bauherrn zu versetzen.

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf der Straße ist nicht erlaubt.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf der Straße nicht beeinträchtigt werden.

  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

  1. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 23.02.2018 08:13 Uhr