Anbau an ein bestehendes Wohnhaus zur Wohnraumerweiterung auf dem Grundstück Fl.Nrn. 1658/1 und 1658/5, Geamrkung Karlshuld, Jägersbühl 24, 86668 Karlshuld
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 16.01.2018
Beratungsreihenfolge
Beschluss
- Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
- Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:
- Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
- Die Errichtung einer neuen Zufahrt wird unter folgenden Bedingungen zugestimmt:
- die genaue Lage, sowie die erforderliche Breite der neuen Zufahrt ist bei einem Ortstermin (Teilnehmer: Bauherr, Vertreter der Gemeinde Karlshuld) festzulegen;
- die Zufahrt ist von einer Fachfirma auf Kosten des Bauherrn zu errichten;
- bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt
- zwischen der Straße und dem Baugrundstück mit einem bituminösen Belag zu versehen;
- auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des
Baugrundstückes) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen
Belag zu versehen;
- damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf die angrenzende Straße gelangen kann, ist
im Bereich der Zufahrt zwischen der Straße und dem Baugrundstück eine Regenrinne (ACO-Drain-Rinne oder Ähnliches) einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen;
- im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes
die angrenzende Straße um nicht mehr als 0,80 m überragen;
- Türen und Tore sind so anzubringen, dass sie nicht zur Straße hin öffnen;
- evtl. vorhandene Straßenlampen, Straßeneinlaufgullis, Stromkästen und Telefonmasten sind auf Kosten des Bauherrn zu versetzen.
- Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf der Straße ist nicht erlaubt.
- Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten.
- Während der Bauphase darf der Verkehr auf der Straße nicht beeinträchtigt werden.
- Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
- Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
- Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 23.02.2018 08:13 Uhr