Erweiterung eines Getränkehandels auf dem Grundstück Fl.Nr. 51, Gemarkung Karlshuld, Hauptstraße 34, 86668 Karlshuld
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 22.02.2018
Beratungsreihenfolge
Beschluss
- Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
- Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
- Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
- Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.
- Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien und Baufahrzeugen auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.
- Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
- Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträch
tigt werden.
- Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
- Es wird darauf hingewiesen, dass
- es sich bei der angrenzenden Straße um die Staatsstraße 2043 handelt (Straßenbaulastträger:
Staatl. Bauamt Ingolstadt; Straßenverkehrsbehörde: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen)
- die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende
Abfuhrstelle zu verbringen sind.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 21.03.2018 08:09 Uhr