Neubau eines Einfamilienhauses mit Stellplätzen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 18/1, 19/4, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Str. 88a, 86668 Karlshuld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.05.2018 ö 2.2

Beschluss

  1. Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.  Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Mit dem Aushub ist auch mit der Wasserhaltung zu beginnen.

  1. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Königsmoos) einzuholen.

  1. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass
- die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende
  Abfuhrstelle zu verbringen sind;
- es sich bei der Straße um die Staatsstraße 2049 handelt (Straßenbaulastträger: Staatliches
  Bauamt Ingolstadt; Straßenverkehrsbehörde: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen).

  1. Für die Erschließung des Grundstückes ist ein Geh- und Fahrtrecht mit einer Breite von 4 m nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 13.06.2018 10:30 Uhr