Neubau einer Reithalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 102 und 102/1, Gemarkung Karlshuld, Neuburger Straße 29, 86668 Karlshuld
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 11.09.2018
Beratungsreihenfolge
Beschluss
- Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
- Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten.
- Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
- Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
- Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
- Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
- Ein Anschluss der Reithalle an das Abwassernetz der Gemeinde Karlshuld ist nicht möglich.
- Die geplante Zufahrt zur Reithalle ist so auszubauen und instand zu
setzen, dass sie im Ernstfall auch als Zufahrt für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge nutzbar ist.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 10.10.2018 08:23 Uhr