Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Karlshuld (Kostensatzung)
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 20.09.2012
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 20.09.2012 | ö | beschließend | 9 |
Beschluss
Aufgrund von Art. 20 des Kostengesetzes (KG) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) erlässt die Gemeinde Karlshuld, die als Anlage zu diesem Tagesordnung beigefügte Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Karlshuld (Kostensatzung).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.02.2013 13:08 Uhr