Bebauungsplan Nr. 23 „Östlich Neuburger Straße, südlich der Siedlung" -Verfahren gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 u. 3 i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB BauGB - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluß
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 18.06.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 18.06.2019 | ö | 2.9 |
Beschluss
- Der Gemeinderat Karlshuld beschließt den Bebauungsplan Nr. 23 "Östlich der Neuburger Straße, südlich der Siedlung" mit den heute beschlossenen redaktionellen Änderungen und Ergänzungen in der Fassung vom 04.06.2019 gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
- Der Planfertiger wird beauftragt, die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen in den Bebauungsplan einzuarbeiten.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan ortsüblich gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 11.07.2019 10:23 Uhr