Neubau / Anbau eines überdachten Maschinen-Astellplatzes auf dem Grundstück Fl.Nr. 437/1 Gemarkung Karlshuld (Kleinhohenried 29)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 25.10.2012
Beratungsreihenfolge
Beschluss
1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf der Straße, auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.
3. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße und des Geh-/Radweges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
4. Während der Bauphase darf der Verkehr auf der Straße und auf dem angrenzenden Geh-/ Radweg nicht beeinträchtigt werden.
5. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Gemeindestraße „Kleinhohenried“ und am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulast-träger der Straße und des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.02.2013 13:10 Uhr