Festsetzung der Entschädigung für die ehrenamtlichen weiteren Bürgermeister
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 06.05.2014
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 06.05.2014 | ö | beschließend | 4 |
Beschluss
In der Zeit, in welcher der Zweite bzw. der Dritte Bürgermeister den Ersten Bürgermeister Karl Seitle vertreten, erhalten sie für die ersten zehn Arbeitstage pro Vertretungstag eine Entschädigung von 60,00 €. Dauert die Vertretungszeit ununterbrochen länger als 10 Arbeitstage, so erhalten sie ab dem 11. Vertretungstag eine tägliche Entschädigung von 80,00 €. Wird der Vertretungszeitraum auch nur an einem Tag durch die Anwesenheit des Ersten Bürgermeisters unterbrochen, so beginnt die Berechnung von Neuem.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0