Aufstockung der bestehenden Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 440/1, Gemarkung Karlshuld in Kleinhohenried 7
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 06.05.2014
Beratungsreihenfolge
Beschluss
1. Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist auf dem Baugrundstück zu versickern.
2. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf der Straße und auf dem Geh-/Radweg, sowie im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.
3. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße und des Geh-/Radweges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
4. Während der Bauphase darf der Verkehr auf der Straße und dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
5. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der angrenzenden Straße bzw. dem Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatz-
ansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Straße und des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.05.2014 08:27 Uhr