Errichtung eines Anbaus an die bestehende Halle (Hallenverlängerung) auf dem Grundstück Fl.Nr. 1874/19 Gemarkung Karlshuld (Am Kreuzweg 7)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.06.2012

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2012 ö beschließend 2.2

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Folgende Auflagen sind zu beachten:

1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

2.        Bei der Abwasserentsorgung ist die Entwässerungssatzung der Gemeinde Karlshuld (EWS) zu beachten; insbesondere wird auf die Beachtung des § 15 (Einleitungsverbot) und § 16 (Einbau von Abscheidern) hingewiesen.

3.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf der Erschließungsanlage (Geh-/Radweg, Grünstreifen bzw. Straße „Am Kreuzweg“) ist nicht erlaubt.

4.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

5.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem  Geh-/Radweg und der Straße „Am Kreuzweg“ nicht beeinträchtigt werden.

6.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Erschließungsanlage (Straße, Geh-/Radweg, Grünstreifen) entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Erschließungs anlage – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

7.        Die erforderliche Anzahl der Kfz-Stellplätze für die Erweiterung der Halle ist vom Bauamt des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen festzusetzen.

8.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.02.2013 13:06 Uhr