Neubau einer Kartoffellagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 2564/3, Gemarkung Grasheim, Schrobenhausener Straße 132, 86668 Karlshuld
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 05.12.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 05.12.2017 | ö | 2.3 |
Beschluss
- Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
- Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
- Das anfallende Dach-/Regenwasser ist auf dem Baugrundstück zu versickern.
- Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
- Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 20.12.2017 08:05 Uhr